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Was macht und darf eine Hebamme alles?Hebamme, das ist die Berufsbezeichnung für Frauen, welche aktiv in das Geburtsgeschehen eingreifen und einer Schwangeren auch bereits schon während der Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite stehen. Und auch nach der Geburt, im Wochenbett ist die Hebamme eine wichtige Ansprechpartnerin für die junge Mutter. Mussten Hebammen früher aufpassen, dass sie nicht als Hexen verfolgt und verbrannt wurden (wobei eine Frau, die den Hebammenberuf ausübte sich ab dem Beginn des 14. Jahrhunderts taufen lassen musste), gab es im 15. Jahrhundert bereits die ersten Verordnungen, die die Tätigkeit einer Hebamme regelten. Im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung wird von Hebammen heute die ganze Bandbreite der üblichen Schwangerschaftsvorsorge angeboten.
Insbesondere stehen Hebammen im Krankenhaus aber auch bei Hausgeburten Schwangeren bei ab dem Zeitpunkt ab dem die Wehen einsetzen. Zugegen sind sie auch bei Kaiserschnittsgeburten. Nach der Geburt umfasst die Tätigkeit einer Hebamme die Beratung hinsichtlich der Pflege und Ernährung des Neugeborenen, insbesondere Hilfe beim Stillen. Auch bieten Hebammen jungen Müttern Hilfestellung bei der Behandlung von Dammverletzungen an. Darüber hinaus auch Kurse für die Rückbildungsgymnastik und Beratung bei sozialen Problemen (insbesondere hier auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt).
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